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Informationszentrum » Inkapfads » Wanderung des Inkapfads
Letztes Update: 18. August 2021

Vorschriften des Inkapfads 2003-2004

Diese Verordnung vom 2003-2004 ist die Präsidialentschließung Nr. 02-2003-UGM-CD über die touristische Nutzung des Inka-Pfades. Die neue Verordnung vom Präsidentschaftsbeschluss Nr. 336-2016-SERNANP aus dem Jahr 2016 ist in spanischer Sprache verfügbar.

Verordnungsnummer 02- 2003-UGM-CD

Vorschriften des Inkapfades im geschichtlichen Heiligtum von Machu Picchu - ein Kulturgut der Menschheit unter dem Schutz der UNESCO. Die Verordnung beinhaltet den ganzen Inkapfad, inklusiv die für die Wanderung vorgesehenen Wege.

Benutzung des Inkapfads

Der für touristische Zwecke bewanderte Inkapfad wird durchgeführt von:

  1. Reiseagenturen und
  2. Reiseführer

Organisierte Gruppen mit Reiseagenturen

Bestehend aus:

  1. Besucher: Es handelt sich um nationale oder internationale Touristen, die die Dienstleistungen der Reiseagenturen in Anspruch nehmen, um den Inkapfad zu bewandern.
  2. Reiseführer: anerkannte Fachleute, die die Reiseagenturen anstellen, um die Besucher zu führen.
  3. Hilfspersonal: Es handelt sich um anerkannte Arbeiter, die an der Wanderung teilnehmen: Köche, Träger und andere, die die Reiseagenturen einstellen.

Genehmigte Reiseagenturen

Anerkannte juristische Personen, die die Voraussetzungen erfüllen.

Teilnehmeranzahl der Gruppen

Höchstens 42 Personen:

Belastbarkeit

500 Personen täglich for the 4-day trek and 250 persons per day for the 2-day trek.

Hilfspersonal

Das Hilfspersonal besteht aus:

  1. Träger,
  2. Köche,
  3. Andere.

Die Zahlung für den Eintritt

Die Zahlung für den Eintritt zum Inkapfad kann nur im Büro der regionalen Leitung des Ministerio in der Stadt Cusco erfolgen. Auf keinem Fall werden Zahlungen am Eintritt des Inkapfades und bei den Kontrollen angenommen.

 

Änderung durch Verordnungsnummer 0O2-2004-UGM-CD

Die Anträge für den Eintritt zum Inkapfad müssen namentlich, mit der entsprechenden Dokumentation und der Gesamtzahlung eingereicht werden. Die Anträge werden nur genehmigt, wenn die Belastbarkeit des Inkapfades nicht überschritten worden ist. Die Anträge können bis zu 48 Stunden vor der Wanderung eingereicht werden.

Beschränkter Zeitraum für den Zutritt von Touristen

Damit sich der Inkapfad ökologisch erholen kann, ist es verboten, im Februar jedes Jahres die Wege 1,2 und 3 - im Anhang “E” erklärt - des Inkapfades zu betreten.

Um die Instandhaltung des Inkapfades zu gewährleisten, kann es sein, dass der Inkapfad zusätzlich für einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden muss. Wenn es der Fall wäre, dann würde die peruanische Behörde UGM den Benutzern dreissig (30) Tage vorher Bescheid sagen.

Wenn Gefahr für Wanderer bestehen sollte oder aufgrund höhrer Gewalt, kann die peruanische Behörde im Ausnahmefall den Inkapfad schliessen. Dies kann ohne vorheriger Ankündigung geschehen und die Benutzer werden sofort darüber informiert.

Aufenthaltszeit für touristische Zwecke

  1. Sobald der Wanderer den Inkapfad betreten hat, kann er die Aufenthaltszeit nicht verlängern. Er kann nur solange da bleiben, wie es auf seiner Eintrittskarte steht, mit Ausnahme einer durch höhere Gewalt verursachte Verzögerung.
  2. Der Aufenthalt beginnt mit der Registrierung des Wanderers am Eingang des Inkapfads durch die peruanische Kontrollbehörde SHM.

Identifikation der Benutzer

Es ist obligatorisch, dass alle Benutzer des Inkapfades sich mit ihrem Personalausweis und Reisepass an der Kontrollbehörde von INRENA oder Ministerio ausweisen.

Verbot einer abendlichen Inkapfadbewanderung

Es ist streng verboten, den Inkapfad abends zwischen 18:00 Uhr und 05:00 Uhr zu bewandern, mit Ausnahme einer Ursache höhrer Gewalt.

Obligatorische Mindestausstattung für die Agenturen und Reiseführer

*Die anerkannten Reiseführer müssen diese Ausstattung mitnehmen.

Ausstattung des Hilfspersonals

Erste-Hilfe-Koffer (obligatorisch für die Agenturen und Reiseführer)

Verbot einiger Artikel

  1. Feuerwaffen oder Druckluftwaffen, Bögen und Pfeile, Jagd- und Angelgeräte, Axt, Buchmesser, Schaufel oder ähnliche Werkzeuge.
  2. Irgendwelche Fallgruben, um Tiere zu fangen.
  3. Fossile Brennstoffe wie zum Beispiel: Kerosin, Diesel, Benzin.
  4. Alkoholische Getränke, Anregungsmittel oder irgendwelche Drogen, die seitens der peruanischen Behörde verboten sind.
  5. >Getränke und Produkte in Glasbehältern.
  6. Musikanlagen oder andere Geräte, die Geräusche machen.
  7. Tiere
  8. Gehstöcke mit Metallspitzen, die keinen Plastikschutz haben. Gehstöcke aus einheimischem Holz.
  9. Transportfahrzeuge , wie Fahrräder, Dreiräder oder andere.
  10. Drohnen oder irgendeine Art von Fluggeräten und professionellen Filmausrüstungen mit nicht autorisierten kommerziellen Zwecken.

Abfall

Die Reiseagenturen, die Reiseführer und das Hilfspersonal müssen den Abfall je nach organischem und nicht organischem Müll trennen und ihn nach der Wanderung ordnungsgemäss entsorgen.

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